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   VG Berlin, 03.06.1992 - 21 A 833.89   

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VG Berlin, 03.06.1992 - 21 A 833.89 (https://dejure.org/1992,18596)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.1992 - 21 A 833.89 (https://dejure.org/1992,18596)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 21 A 833.89 (https://dejure.org/1992,18596)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 14.12.2000 - 21 A 82.99

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Weitergewährung von Wohngeld auf ein Jahr nach

    Die Kammer neigt dazu, ihre im Urteil vom 3. Juni 1992 - 21 A 833.89 - (ZMR 1993, 194) vertretene Auffassung nicht mehr aufrechtzuerhalten.
  • VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07

    Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens

    Soweit es zur Auslegung und Anwendung des § 18 Abs. 3 WoGG a. F. die Auffassung vertreten hat, zur Annahme einer missbräuchlichen Inanspruchnahme reichten beim Antragsteller allgemein "zu missbilligende Verhaltensweisen" aus, die ihrerseits nicht das besondere Gewicht eines Missbrauchs haben müssten (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - VG 21 A 347.89; Urteil vom 3. Juni 1992 - VG 21 A 833.89 - ZMR 1993, 194; Urteil vom 23. Februar 1994 - VG 21 A 970.91 - ZMR 1994, 346 und Urteil vom 20. April 1994 - VG 21 A 934.91 -), ist es von dieser Auffassung abgerückt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2000 - VG 21 A 82.99 - S. 5 f. des Amtl. Abdr.).
  • VG Berlin, 23.02.1994 - 21 A 970.91

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld eines Studierenden der Rechtswissenschaft an

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 17.01.1990 - 21 A 833.89   

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VG Berlin, Entscheidung vom 17.01.1990 - 21 A 833.89 (https://dejure.org/1990,11239)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 21 A 833.89 (https://dejure.org/1990,11239)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen einer lediglich "vorübergehenden Abwesenheit" i. S. des § 4 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WoGG)

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